Sicherheit: Neue Arbeitsstättenregel in Kraft getreten

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen), wurden im gemeinsamen Ministerblatt Nr. 58/59 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gemacht.

Die ASR A5.2 regelt die Anforderungen und insbesondere die Mindestabstände von Arbeitsplätzen und Verkehrswege auf Baustellen zum fließenden Straßenverkehr. Beschäftigte auf Baustellen sollen damit geschützt werden vor Gefährdungen.

Es kann dazu führen, dass Verkehrssicherungseinrichtungen zukünftig deutlich weiter den Straßenraum einschränken, um die Mindestabstände einzuhalten.

Die ASR A5.2 steht Ihnen hier zum kostenfreien Download bereit:

Quelle: www.baua.de www.ras-onlinde.de Baugewerbeverband Niedersachsen   Foto: Pixabay