Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen bittet die Mitgliedsunternehmen, sich an einer Umfrage zu dem Thema:“ Zu lange Zahlungsfristen bei öffentlichen Aufträgen“ zu beteiligen. Die Daten werden natürlich vertraulich behandelt.
Hintergrund der Umfrage ist, dass immer häufiger Beschwerden aufkommen, dass die öffentliche Hand bei Ihren Schlussrechungen eine Fälligkeitsfrist von 60 Tagen vereinbart. Rechtsanwalt Carsten Woll, Abteilung Wirtschafts- und Vergaberecht, weist darauf hin, dass bereits seit der VOB-Ausgabe 2012 eine 30-Tage-Frist als spätester Fälligkeitszeitpunkt für die Schlusszahlung im Bauvertrag vorzusehen ist. Nur in Ausnahmefällen verlängert sich dieser Zeitraum auf 60 Tage.