Verschiedene Lungenerkrankungen wie zum Beispiel Asbestose, Silikose oder Lungenkrebs gehören immer noch unter die Top 10 der Berufskrankheiten durch Stäube. Daher hat das Bundesarbeitsministerium den Arbeitsplatzgrenzwert für die einatembaren Stäube (E-Staub) und die noch feineren, alveolengängigen Stäube (A-Staub) gesenkt.
Technische Regel für Gefahrstoffe 504 : Neue Vorgabe für E- und A-Stäube |
Die Technische Regel für Gefahrstoffe regelt, wie man mit dem Grenzwert für gefährliche E- und A-Staub umzugehen ist. Bis Jahresende 2018 lag er unter bestimmten Voraussetzungen noch bei 3,0mg/m³. Seit dem 1. Januar 2019 gilt auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25mg/m³ für E- und A-Stäube |
Diese neuen Vorgaben verpflichten das Bauhandwerk dazu zu prüfen, ob die Beschäftigten ausreichend vor dem Staub geschützt sind. Daher sind sie angehalten die verpflichtenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen.
Ohne den Einsatz wirksamer technischer Lösungen lassen sich die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Als Basisausrüstung dienen dabei auf Baustellen diese vier Geräte:
- Bearbeitungsgeräte mit wirksamer Stauberfassung
- Bau-Entstauber
- Luftreiniger
- Abschottungen beziehungsweise Staubschutztüren
Schnell werden hier Investitionskosten in Höhe von 3000€ erreicht. Im Rahmen von Arbeitsschutzprämien der BG Bau kann die Beschaffung von staubarmen Techniken finanziell gefördert werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch hier: https://www.bau-auf-sicherheit.de/sicher-gesund/staub.html
Quelle: Foto Pixabay, Text: BG Bau / DHZ / Youtube / www.bau-auf-sichherheit.de