Fleischerverband: Seminare und Workshops

Der Fleischerverband Nord hat sein Seminarangebot für 2020 vorgestellt. Zu den Themen der Fachseminare zählen u.a. Betriebswirtschaft, Fachkräftegewinnung und Fachtechnik. Auch das Thema „Listerien: Strategie und Wissenswertes“ fehlt nicht.

Die Mitgliedsbetriebe der Fleischer-Innung Leer sind herzlich eingeladen, das Seminarangebot des Fleischerverbandes Nord zu nutzen. Die Themen und Termine sind nachfolgend dargestellt. Anmeldungen nimmt der Verband unter info(AT)sfe-nord.de gerne entgegen. Infos auch unter https://www.sfe-nord.de/workshops

20.01.2020 – Verden (Aller): “ Listerien: Strategie und Wissenswertes“

05.02.2020 – Hamburg: „Listerien: Strategie und Wissenswertes“

20.04.2020 – Hamburg: “ Mitarbeiter finden. Ein Erfahrungsaustausch“

27.04.2020 – Verden: „Mitarbeiter finden. Ein Erfahrungsaustausch“

11.05.2020 – Hamburg: „Fachtechnik: Hygiene“

15.06.2020 – Hamburg: „Betriebswirtschaft: Aus der Praxis“

Preisvorteile: Innungsmitglieder sparen bares Geld

Innungsmitglieder der Bau- und Ausbaugewerke können derzeit enorme Preisvorteile bei der Anschaffung von PKW bzw. LKW verschiedener Hersteller nutzen.

Die BAMAKA AG verweist in ihrem aktuellen Newsletter auf erstmalige Angebote der Hersteller AUDI, VW, Seat und Skoda. Diese Angebote sind, so BAMAKA, unabhängig von den bereits bestehenden und günstigen Großkundenverträgen nutzbar.

Exklusive Konditionen gibt es für einige ausgewählte Modelle wie den Audi A4, Audi A6 und Audi Q5 oder VW Passat, VW Touran und VW T-Cross.

Beim Kauf eines Peugeot Boxer winken Rabatte bis zu 44%, so die BAMAKA in einer Rundmail. Mit einer Ersparnis von EUR 9.215 könne man beim Opel Astra rechnen, der inklusive Komfortpaket „120 Jahre“ für EUR 14.620 anstatt für EUR 25.585 zu haben ist.

Auch beim Thema Leasing können Innungsmitglieder von günstigen Raten profitieren.

Hier machen sich die Vorteile einer Innungsmitgliedschaft direkt im Geldbeutel bemerkbar.

Infos unter www.bamaka.de oder Tel. 02224-9810880

Radio: Dachdecker berichten

Ostfriesland. Schon mal was von vorgehängten Fassaden oder nicht drückendem Wasser gehört? Das hat mit dekorativer, wärmedämmender Wandbekleidung und Bauwerksabdichtung zu tun. Und mit den vielseitigen Aufgaben des Dachdeckers. Er führt an der frischen Luft eine Vielzahl von Arbeiten am Haus aus. Welche das sind und wie eine Ausbildung zum Dachdecker abläuft, verraten Experten in der nächsten Radio Ostfriesland-Sendung „Hoch hinaus – vom Fundament bis zum Dach“. Zu Gast bei Moderator Thomas Trauernicht sind Siegfried Schatke, freier Mitarbeiter vom Nachwuchsförderkreis der Dachkdecker-Innung für Ostfriesland, Janek Schult, Auszubildender im dritten Lehrjahr der Schult & Berends Bedachungs GmbH in Bunde und Gero Coring, stellv. Schulleiter der Berufsbildenden Schulen II in Emden.

Die Sendung wird in der Reihe „Das Handwerk informiert!“ am Sonntag, 6. Oktober, ab 12 Uhr auf Radio Ostfriesland ausgestrahlt und wird in Kooperation mit der Handwerkskammer für Ostfriesland schwerpunktmäßig für Endverbraucher produziert.

Livestream www.radio-ostfriesland.de

Ausbildung 2020: jetzt freie Stellen melden!

Sie suchen noch Auszubildende? Dann jetzt freie Stellen melden! Wir helfen gerne bei der Besetzung.

Nutzen Sie einfach folgenden Link und tragen Sie Ihre freien Stellen bequem online ein. Wir werden Sie dann über unseren weiteren Netzwerkpartner wie z.B. „Chance: Azubi“ , die Berufsfachschulen und die Arbeitsagentur bei der Suche nach erfolgreichen Nachwuchskräften gerne unterstützen.

Regelmäßig erhalten wir Anrufe von Ausbildungssuchenden oder Eltern, die ihre Kinder bei der Ausbildungssuche unterstützen. Gerne leiten wir diese Anfragen auch an Sie weiter.

Tragen Sie hier einfach und bequem Ihre freien Ausbildungsplätze ein.

Zukunft: Personalplanung richtig aufgestellt?

„Der „Check: Strategische Personalplanung“ stellt sicher, dass Sie Ihr Unternehmen auf zukünftige Anforderungen professionell vorbereiten und proaktiv reagieren können – insbesondere angesichts der kommenden demografischen Herausforderungen. Sie werden mit diesem Check Ihr Grundverständnis von personalpolitischen Vorgängen im Unternehmen auffrischen und zugleich analysieren können.  Hier wird ein möglicher Handlungsbedarf und Verbesserungspotenzial auf den ersten Blick sichtbar gemacht.“ Mit diesen Worten wirbt die „Initiative neue Qualität der Arbeit“, eine Einrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, für einen Online-Check, mit dem Unternehmen ihre Personalplanung auf den Prüfstand stellen können.

Hier geht es zum Personalplaner-Check.

Fleischermeister Leggedör

Genussbotschafter: Fleischermeister Leggedör

Wertigkeit der Fleischerzeugnisse wieder in den Mittelpunkt rücken.

Ostfriesland. Fleischermeister Markus Leggedör hat als erster Ostfriese eine Weiterbildung zum Wurst- und Schinkensommelier absolviert und gilt als Genussbotschafter. Die erstmalig angebotene Weiterbildung erstreckte sich über zwei Wochen an der Fleischerschule in Augsburg. „Süddeutschland hat eine größere Tradition der handwerklichen Fleischereien“, sagt der Meister aus Weener, der auch Betriebswirt des Handwerks und Koch ist und sich ehrenamtlich als Obermeister der Fleischer-Innung Leer engagiert.

2006 übernahm er das vom Vater 1972 gegründete Unternehmen und erweiterte ihn zweimal. Der Betrieb ist viel mehr, als ein Fleischer-Fachgeschäft. Es bietet täglich wechselndes Mittagessen aus der Feinkost-Großküche an sowie den ganzen Tag über Snacks und Kaffeespezialitäten. Leggedör tourt mit dem Verkaufswagen auch durch die Region und verkauft eigene Weine und Gewürze. „Die Fortbildung war ein hartes Stück Arbeit mit sehr viel Input und Hintergrundwissen rund ums Thema Fleisch und Wurst“, betont Markus Leggedör.

Anton Schreistetter, Leiter der Fleischerschule Augsburg, sagt: „Deutschland ist das Land der Wurst- und Schinkenmacher.“ Dieser Tradition wird das Bildungszentrum in der bayrischen Metropole nun mit dem weltweit einzigartigen Kurs gerecht. Zwei Wochen drücken Metzgermeister aus der gesamten Bundesrepublik die Schulbank und dürfen sich nach bestandener Prüfung „Wurst- und Schinken-Sommelier“ nennen. Neben der sensorischen Bewertung, der Analytik und Mikrobiologie stehen auch Themen wie „Foodpairing und -completing“ sowie Raucharomen, die Präsentation der Produkte und die positiven Aspekte von Wurst und Schinken für die Ernährung auf dem Unterrichtsplan.

Mit der Fortbildung wird die Fleischerschule der Wurstvielfalt in Deutschland gerecht. Stefan Ulbricht, treibende Kraft hinter den Kursen: „Es ist an der Zeit, die Wertigkeit von Fleisch und Fleischerzeugnissen wieder deutlicher in den Mittelpunkt zu rücken und diese Produkte aus dem Ramsch-Regal zurückzuholen.“ Die Sommeliers seien hier als Genussbotschafter mit fachlichem Wissen genau die Richtigen.

Quelle: Handwerkskammer für Ostfriesland

Bild: Markus Leggedör, Obermeister der Fleischerinnung Leer, hält als erster Ostfriese das Zertifikat zum Wurst- und Schinkensommelier in seinen Händen. Foto: HWK/T.Kruse

Transparenzregister: Wichtig für GmbHs!

Ist Ihr Betrieb eine GmbH, OHG oder KG?  Meldepflicht für das Transparenzregister beachten!
Am 27. Juni 2017 ist ein neues Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Um das Verschleiern von (illegalen) Vermögenswerten zu verhindern, soll durch die Eintragung in einem elektronischen Transparenzregister Auskunft darüber erteilt werden, wer die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens sind. Insbesondere gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts (z. B. GmbH) und rechtsfähige Personengesellschaften (OHG, KG) sind verpflichtet, sich in das sogenannte Transparenzregister einzutragen.

Gilt das auch für GmbHs, deren Gesellschafter bereits im Handelsregister eingetragen sind?

Achtung: Ja, wenn es sich um ältere GmbHs handelt, deren Gesellschafterlisten noch nicht elektronisch abrufbar sind. Man ist zwar nicht zur Aktualisierung seiner Gesellschafterliste im Handelsregister verpflichtet, muss aber mangels elektronischer Abrufbarkeit der Listen im Transparenzregister den wirtschaftlich Berechtigten offenlegen. Das dürfte alle GmbHs betreffen, deren Eintragung vor 2007 lag und die seit 2007 ihre Gesellschafterliste nicht geändert haben.

Wenn hingegen die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) elektronisch abrufbar sind, muss man sich nicht zusätzlich ins Transparenzregister eintragen.

Was ist mit GbR, eingetragenen Kaufleuten oder sonstigen Einzelunternehmen?

Diese sind von der Mitteilungspflicht nicht betroffen.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Bei juristischen Personen oder sonstigen Vereinigungen ist jede natürliche Person wirtschaftlich Berechtigter, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Welche Angaben sind mitteilungspflichtig?

Folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten:

Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, der Wohnort, der Typ des wirtschaftlich Berechtigten (fiktiv oder tatsächlich) sowie Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Sowohl nachträgliche Änderungen der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten als auch Hinweise darauf, dass der wirtschaftlich Berechtigte sich zwischenzeitlich (wieder) aus anderen Registern ergibt, sind mitteilungspflichtig.

Wie erfülle ich meine Pflichten?

Die wirtschaftliche Berechtigten müssen sich auf der Internetseite des Transparenzregisters eintragen: www.transparenzregister.de

Das Transparenzregister bietet eine kostenlose Servicenummer (0800-1234337), Mo–Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr- diese gibt aber nur Hinweise zum Ausfüllen – nicht zu der Frage, ob ein Unternehmen überhaupt eintragungspflichtig ist oder nicht.

Wo bekomme ich Hilfe?

Derzeit sind noch keine Bußgelder verhängt worden – auch wenn die Pflicht zur Meldung bereits seit dem 1.10.2017 besteht. Rechtlich sind Verstöße gegen die Transparenzplichten jedoch eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden – der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 EUR für unsere Klientel, bei schwerwiegenden Verstößen werden sogar Bußgelder bis zu einer Million aufgerufen – dies spricht dafür, die Pflicht ernst zu nehmen.

Quelle: RAin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V.

Dokumenten-Service 2019/20

Mit dem „Dokumenten-Service 2019/20“ bieten wir unseren Innungsbetrieben einen umfassenden Informations- und Beratungsservice. Anhand einer vierstelligen Nummer können Sie Musterverträge, Musteranschreiben, Informationsblätter etc. aus den Bereichen

  • Personal und Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Öffentliche Förderprogramme
  • Unternehmensführung
  • Steuern
  • Privat

sofort und jederzeit per Mail oder Fax abrufen.

Mit diesem Service stellen wir Ihnen ein vielfältiges Angebot an Unterlagen zur Verfügung, die von Ihnen rund um die Uhr abgerufen werden können. Sie können sich selbstverständlich bei uns auch persönlich und detailliert zu jedem Thema beraten lassen und/oder die gewünschten Unterlagen über unsere Geschäftsstellen anfordern. Die Broschüre liegt ab sofort in unseren Verwaltungen in Leer und Wittmund für Sie aus. Auf Wunsch versenden wir diese auch gerne an Sie.

Versorgungswerk: MeisterPolicePro wurde ergänzt

„Goldene Regel ist Gold wert“

Die SIGNAL IDUNA hat mit der erweiterten Neuwertdeckung die bisher gebräuchliche Zeitwertregelung ersetzt. Das bedeutet, dass die SIGNAL IDUNA Betriebseinrichtungen im Schadensfall zum Neuwert ersetzt. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Nutzung und Wartung.

Sind Sie schon mit der MeisterPolicePro bei der SIGNAL IDUNA versichert? Sobald Sie ihren Vertrag neu ordnen oder umstellen profitieren Sie automatisch und beitragsfrei von der erweiterten Neuwertdeckung.

Die MPP besteht aus einem dreistufigen Sach- und Haftpflicht Baustein. Betriebe aus dem Handwerk mit einem Jahresumsatz von bis zu 1,5 Millionen Euro können davon profitieren.

Auf die gesamte Vertragslaufzeit erhalten Innungsmitglieder 12 Prozent Beitragsnachlass; Existenzgründer und Betriebsübernehmer erhalten in den ersten beiden Jahren sogar 15 Prozent Beitragsnachlass.

Quelle: kontakte, Infobrief der Signal Iduna 2/19

SHK: GROSSHANDEL UND HANDWERK INTENSIVIEREN ZUSAMMENARBEIT

DG Haustechnik und ZVSHK unterzeichnen Zusatzvereinbarung zum bestehenden Kooperationsvertrag – Nachwuchssicherung, Branchenstandards und Vertriebsprozesse im Fokus

Berlin, 19. Juni 2019 Bei einem Treffen beider Vorstände in Berlin Anfang Juni haben der Deutsche Großhandelsverband Haustechnik (DG Haustechnik) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) eine Zusatzvereinbarung zu dem seit 2014 bestehenden Kooperationsvertrag unterzeichnet. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Zusage des DG Haustechnik, die Nachwuchskampagne „Zeit zu starten“ des ZVSHK weiterhin aktiv zu unterstützen. Darüber hinaus spezifizieren die beiden Spitzenverbände in der SHK-Branche die Weiterentwicklung gemeinsam getragener Branchenstandards sowie Optimierungsmöglichkeiten in den Vertriebs- und Geschäftsprozessen.

DG Haustechnik und ZVSHK wollen sich unter anderem gemeinsam stark machen für eine schnellstmögliche Ablösung des bisherigen Datanorm-Formates durch den neuen moderneren Standard Open Masterdata. Zudem soll die Datenqualität innerhalb der SHK-Branche weiter verbessert werden. „Dies betrifft insbesondere eine über die Stammdaten hinausgehende Plandatenqualität, Begleitdokumentation und die Ergänzung von Ersatzteilkatalogen“, erläutert Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK.

Das vom Handwerk betriebene Datenportal für qualitätsgeprüfte Herstellerdaten (Open Datapool) und das Datenportal des Großhandels (Open Datacheck) arbeiten gemäß Zusatzvereinbarung zukünftig noch enger zusammen mit dem Ziel, dem SHK-Handwerk perfekte Stammdaten zur Verfügung zu stellen. Dabei wird sichergestellt, dass Open Datapool und Open Datacheck die gleiche Datenqualität erhalten. Der DG Haustechnik will in diesem Kontext seinen Mitgliedern die Verteilung der Produktdaten von Handels- und Exklusivmarken des Großhandels über den Open Datapool empfehlen.

Zur weitergehenden Optimierung der Prozesse in Großhandel und SHK-Handwerk soll eine Projektgruppe mit Vertretern aus Handwerk, Großhandel und Softwareanbietern etabliert werden. Sie soll konkrete Prozesse optimieren helfen – wie etwa: die automatische Erstellung eines digitalen Lieferscheins für alle Lieferungen und Abholungen, die im Warenwirtschaftssystem des Handwerks verarbeitet werden.

Die Zusatzvereinbarung dokumentiert auch noch eine Absichtserklärung beider Verbände, bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes zu kooperieren. Demnach wollen sich ZVSHK und DG Haustechnik gemeinsam für die praxisgerechte Entsorgung von Verpackungen mit Hilfe einer Branchenlösung einsetzen.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ist die Standesorganisation von über 50.000 Handwerksbetrieben mit über 370.000 Beschäftigten. Der Jahresumsatz des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks lag 2018 bei 44,6 Milliarden Euro. Die 24.000 Innungsbetriebe erwirtschafteten mit ihren 215.000 Beschäftigten fast zwei Drittel des Gesamtumsatzes.

Der Deutsche Großhandelsverband Haustechnik e.V. – kurz „DG Haustechnik“ – versteht sich als Sprachrohr der deutschen Fachgroßhändler aus den Bereichen Sanitär, Heizung, Lüftung und Klima. Im DG Haustechnik sind bundesweit über 50 große Unternehmen und Unternehmensgruppen mit mehr als 1.300 Standorten organisiert. Der SHK-Großhandel beschäftigt insgesamt ca. 45.000 Menschen.