Image: Filme für die SHK

Im Rahmen der Imagekampagne des Fachverbandes Sanitär-, Heizung-, Klima- und Klempnertechnik Niedersachsen „Alles.Richtig.Gemacht.“ , sind bereits viele kleine Filme entstanden. Einige davon sind mit großer Reichweite bei Facebook zu sehen. Sämtliche Filme können auch auf der Kampagnenseite www.allesrichtiggemacht.tv angesehen werden. Den SHK-Innungsbetrieben, sowie den Innungen steht die Benutzung der Filme frei. Sie dürfen auch in die eigene Homepage eingebunden werden

Wie können Sie die Filme auf Ihrer Homepage einbinden?

Am einfachsten ist es wenn Sie die Einbindung über den Youtube-Kanal vornehmen. Dafür rufen Sie zuerst die Webseite: www.youtube.com auf. In die Suchleiste geben Sie dann „Alles richtig gemacht“ ein.

Wenn Sie einen passenden Film gefunden haben folgen Sie dem Button „Teilen“

Über die URL kann der Film dann direkt auf der Homepage eingebunden, auf sozialen Medien geteilt oder per E-Mail versendet werden.

Quelle: Alles.Richtig.Gemacht www.allesrichtiggemacht.tv www.youtube.com

Internet: Breitbandausbau

Ein ambitioniertes Ziel hat sich das Land Niedersachsen gesetzt: Bis 2025 soll der Gigabit-Ausbau flächendeckend vollzogen sein. Dafür sollen bis zum Jahr 2021 1Mrd. Euro an Bundesmitteln für den Ausbau akquiriert werden. Mit den Investitionen erhofft man sich eine flächendeckende Wirkung, um eine digitale Spaltung des Landes entgegenzuwirken. Das Ziel ist es bis zum Jahr 2025 alle Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen vollständig zu Versorgen. Die Gewerbegebiete und die niedersächsischen Seehäfen sollen bereits 2021 gigabitfähig versorgt sein.

Die öffentliche Hand geht davon aus, dass bis zu 80 Prozent der Aufwendungen im Rahmen der Digitalisierung für den leitungsgebundenen Tiefbau bei der Kabelverlegung erforderlich sind. Von Auftragsgeberseiten werden neben langen Genehmigungszeiten auch die Preissteigerungen um bis zu 25 Prozent beklagt. Darüber hinaus werden die Ausbaukapazitäten der Strassen- und Tiefbauunternehmen als zu gering empfunden. Die Stabsstelle Digitalisierung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums möchte hierfür eine Informationsveranstaltung in Gehrden durchführen (konkretes Datum steht noch nicht fest) .

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen steht im engen Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium.

Unter dem Masterplan Digitalisierung finden Sie weitere Einzelheiten zu den Ausbauprojekten des jeweiligen Landkreises und der kreisfreien Städte.

Quelle: Bild Pixabay, Text: Baugewerbe Verband Niedersachsen

Steuern: sparen bei der Wohnraumvermietung an die Familie

Private Immobilienvermietung im Familienkreis sind eine interessante Option um Steuern zu sparen. Die Verwandtschaft zahlt weniger Miete als der ortsübliche Vergleich und der Unternehmer kann im Idealfall alle Kosten, etwa für Instandhaltung und Reparaturen als Werbungskosten geltend machen.

Die verbilligte Vermietung sollte jedoch gründlich geplant und durchgeführt werden. Fällt der Preisnachlass zu groß aus, gerät schnell die steuerliche Anerkennung in Gefahr. Beträgt das Mietentgelt weniger als 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, erkennt das Finanzamt die Immobilienaufwendungen nicht mehr zu 100% als Werbungskosten an.

Doch wo findet man die ortsüblichen Mieten? Das Mietniveau lässt sich dem örtlichen Mietspiegel entnehmen. In den meisten Fällen ist dieser über den Bürgerservice der Städte und Gemeinden erhältlich.

Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Februar 2018 bezieht sich der Mietspiegel aber grundsätzlich nur auf unmöblierte Wohnungen. Demnach ist bei der Vermietung von teil- oder vollmöblierten Wohnungen grundsätzliche ein Möblierungszuschlag anzusetzen. Zuschläge für Einrichtungsgegenstände wie Küche, Trockner etc. sind dann getrennt auszuweisen. Zur Ermittlung des Möblisierungszuschlags lassen sich Immobilienportale oder Hochrechnungen alter Mietspiegel heranziehen. Je großzügiger eine Wohnung möbliert ist, desto wichtiger ist eine gewissenhafte Kalkulation. Der Möblierungszuschlag darf nur dann entfallen, wenn kein marktüblicher Gebrauchswert zu ermitteln ist, weil die Möbel evtl. schon sehr alt sind. Ist dem Finanzamt der ermittelte Aufschlag nicht hoch genug, dann fällt die Miete im Vergleich zu den ortsüblichen niedriger aus, als angenommen. Somit rutscht die Gesamtmiete schnell unter die 66 % – Grenze.

Wer gehört eigentlich zu den Familienangehörigen an die Vermietet werden kann?

  • Ehegatten
  • Verlobte
  • Eltern
  • Geschwister der Eltern
  • Geschwister
  • Kinder der Geschwister
  • Ehegatten / Lebenspartner der Geschwister
  • Geschwister der Ehegatten / Lebenspartner
  • Pflegeeltern und Pflegekinder

Und so wird ein Mietvertrag mit Familienangehörigen steuerlich anerkannt:

Das oberste Gebot ist ein Vertragswerk im Form eines Mietvertrags, der wie unter Fremden üblich gestaltet und gelebt wird:

  1. Der Wohnraum wird so überlassen, wie vertraglich vereinbart (Größe, Ausstattung, Zustand).
  2. Der Mieter zahlt die Miete nachweislich regelmäßig, pünktlich und vollständig.
  3. Die Nebenkosten werden monatlich per Vorauszahlung abgerechnet.
  4. Die Nebenkostenabrechnung muss jährlich erstellt und Nachzahlungen oder Guthaben tatsächlich ausgezahlt werden.
  5. Die Zahlungen erfolgen Nachweisbar durch Überweisung.
  6. Der Vermieter mahnt bei ausbleibender Mietzahlung schriftlich.
  7. Der Mieter nutzt den Wohnraum nicht zusammen mit dem Vermieter.
  8. Der Mietvertrag muss zivilrechtlich wirksam sein und sollte aus Beweisgründen zwischen den Vertragsparteien schriftlich geschlossen werden.

Quelle:Handwerk Magazin, 02/2019

Nachwuchs:Niedersächsische Bauunternehmen bilden wieder mehr aus

Die Zahl der Lehrlinge im Baugewerbe hat sich in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 in den alten Bundesländern (ohne Berlin/West) um 4,2 Prozent auf 30.000 und in den neuen Bundesländern (ohne Berlin/Ost) um 14,5 Prozent auf 5.301 erhöht.

Besonders erfreulich ist die Steigerung der Lehrlingszahlen in Niedersachsen:

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Baulehrlinge nach Angaben der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) zum 30. September dieses Jahres um sieben Prozent auf 4.287 Lehrlinge erhöht.

Die Zahl der neuen Baulehrlinge im ersten Ausbildungsjahr ist um 8,5 Prozent auf 1.375 (2017: 1.267) gestiegen. Damit zeigt sich, dass die seit dem Jahr 2009 im Niedersachsen mögliche duale Bau-Ausbildung ab dem ersten Ausbildungsjahr in den Baubetrieben genutzt wird.

Ausbildung nach der Berufsfachschule (BFS) Bautechnik auch höher als Vorjahresniveau

Die Zahl der Baulehrlinge im Zweiten Ausbildungsjahr, einschließlich der übernommenen erfolgreichen Absolventen der BFS Bautechnik, liegt in Niedersachsen mit 1.708 Baulehrligen 14 Prozent über dem Vorjahresniveau.

In den meisten Bauberufen war die Entwicklung der Lehrlingszahlen in Niedersachse (erstes bis drittes Lehrjahr) in diesem Jahr positiv, einige wenige Berufe verzeichneten einen leichten Rückgang (Tabelle).

Üblich sind in Niedersachsen zunächst zweijährige Bau-Lehrverträge

718 Lehrverhältnisse verzeichnen die vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) seit Jahren empfohlenen zweijährigen Ausbildungen zum Ausbau-, Hochbau- oder Tiefbaufacharbeiter (Vorjahr: 585).

Das entspricht einer Steigerung von 22 Prozent. Bundesweit zählt die SOKA-BAU aktuell 5.430 zweijährige Bau-Lehrverträge (Vorjahr: 4669).

Viele Baubetriebe nutzten damit die gute Möglichkeit der Stufenausbildung Bau, mit Jugendlichen mit schlechteren Schulnoten als Einstiegserleichterung zunächst die zweijährige Ausbildung zu vereinbaren. Nach bestandener Hochbau- bzw. Ausbau- oder Tiefbaufacharbeiterprüfung schließt der Ausbildungsbetrieb mit dem Baulehrling dann erfahrungsgemäß einen Anschluss-Lehrvertrag für das dritte Lehrjahr ab.

Fazit: Die vom BVN seit über zehn Jahren empfohlene Regelung ,,zwei Lehrjahre plus ein Lehrjahr‘‘ entspricht ganz offensichtlich den Forderungen und Vorstellungen vieler Ausbildungsbetriebe, zumal die Baulehrlinge mit der Aussicht auf einen Anschluss-Lehrvertrag für das dritte Ausbildungsjahr zusätzlich gleich zu Beginn der Ausbildung motiviert werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass von den bei der SOKA-BAU insgesamt eingetragenen 35.301 Baulehrlinge allein 4.287 Lehrlinge in Niedersachsen ausgebildet werden. Dies entspricht weiterhin einem überdurchschnittlichen Anteil von zwölf Prozent. Die Baubetriebe in Niedersachsen beteiligen sich damit nach wie vor außerordentlich stark an der Ausbildung der benötigten Baufacharbeiter.

Quelle: Die Baustelle, Organ des Baugewerbe-Verbandes Niedersachsen