Weitgehende durchgesetzt hat sich die weltweit gültige Norm ISO 50001 für betriebliches Energiemanagement in der deutschen Industrie. Nun wird diese durch die neue ISO 50003 ergänzt.
Bereits 2014 wurde die weltweit gültige Norm ISO 50003 als Ergänzung zur bestehenden ISO 50001 veröffentlicht. Im Oktober 2017 endete dann die Übergangsfrist. Seitdem müssen Unternehmen die neuen Vorgaben im Zertifizierungsprozess für Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 umsetzen.
Unternehmen die sich erstmalig nach ISO 50001 zertifizieren lassen wollen und Unternehmen die eine Re-Zertifizierung anstreben müssen ebenfalls die neuen Vorgaben einhalten.
Ab sofort sind Unternehmen nach ISO 50001 verpflichtet, die stetigen Verbesserung der energiebezogenen Leistung auch nachzuweisen.
Energieeffizienz verbessern, Energiebezugskosten senken, Treibhausgasemissionen verringern und die Umwelt entlasten, dafür steht die weltweit gültige Norm ISO 50001. Nun wird das Richtlinienwerk um ISO 50003 ergänzt. In ISO 50001 wird die Einführung und Umsetzung eines betrieblichen Energiemanagement geregelt, die ISO 50003 ergänzt die damit verbundenen Aufgaben um einen wesentlichen Punkt: Sie fordert als Voraussetzung für die (Re-)Zertifizierung gemäß ISO 50001 die „Bestätigung der fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistungen.“
Damit ist der Energieauditor im Rahmen seines Zertifizierungsaudits verpflichtet, fotlaufende Verbesesserungen im Unternehmen zu kontrollieren und zu bestätigen. Für den Unternehmer bedeutet dies, dass er verpflichtet ist Verbesserungen der energiebezogenen Leistung zu belegen.
Quelle: www.elektrotechnik.vogel.de/Nachweispflicht-fuer-energieeffizienz-a-807047/