Die neuen Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel sorgen für Streit. Hersteller der Ersatzprodukte und der Verein ProVeg wehren sich gegen Regulierungen.
Fleischlose Produkte sehen den originalen oft zum Verwechseln ähnlich. In Geschmack und Konsistenz kommen sie oft an nahe an die Originale heran. Schon seit einer geraumen Zeit fordert daher der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) eine Klarstellung, welche Bezeichnungen für die Ersatzprodukte verwendet werden dürfen.
Seit Ende 2018 hat die zuständige Deutsche Lebensmittelbuchkomission (DLMBK) neue Leitsätze für „vegetarische und vegane Lebensmittel“ vorgestellt. Die neuen Leitsätze sehen unter anderem folgendes vor:
- Bezeichnungen die sich auf gewachsene Fleischteile wie z. B. Filet oder Steak beziehen, sind bei fleischlosen Produkten unüblich.
- Wurstwarenbezeichnungen wie zum Beispiel Schinkenwurst dürfen nicht für Fleischersatzprodukte verwendet werden. Lediglich die Bezeichnung “ in der Art einer …“ oder mit „…geschmack“ sind zulässig.
- Auch Anlehnungen an Beschreibungen wie Frikadelle, Schnitzel o. Ä. darf nur dann erfolgen, wenn die Ersatzprodukte in den sensorischen Eigenschaften eine ausreichende Ähnlichkeit aufweisen.
- Die Produktbezeichnung muss daher künftig immer mit „vegetarisch“ oder „vegan“ und der ersetzenden Zutat (z. B. Erbsenprotein) gekennzeichnet sein.
Der Fleischerverband hat schon seit Langem darauf hingewiesen, dass Wurst, Schinken und Schnitzel gerade auch wegen der charakteristischen Inhaltsstoffe so beliebt seien. Ein veganes Schnitzel sein nun mal kein Schnitzel. Es fehlt an Geruch, Konsistenz und Geschmack. Zudem stellt der Fleischerverband den gesundheitlichen Nutzen einiger Veggie-Produkte infrage und bezieht sich hierbei auf eine Untersuchung der Zeitschrift Öko-Test, die bemängelt hat, dass in Veggie-Produkte sehr viele Zusatzstoffe enthalten sind. Diese sind nötig, um Pflanzeneiweiß und Wasser in eine schnittfeste Masse zu verwandeln und die Wurstoptik nachzustellen.
Zukünftig ist als die Bezeichnung „Vegane Wurst“ also erlaubt, die Bezeichnung „Vegane Salami“ muss nun aber „Vegane Tofu-Wurst nach Art einer Salami“ heißen.
Die neuen Leitsätze werden von dem Verein ProVeg als zu komplex und schwer umsetzbar eingestuft. In einem Statement der Fleischersatzhersteller und ProVeg heißt es dazu. „Das tiefgehende Eingreifen der Deutschen Lebensmittelbuchkomission behindert die Vermarktung und erschwert die Kaufentscheidung.“ ProVeg hat dazu eine Online-Petition gestartet, um das künftige Europäische Parlament davon zu überzeugen, sich gegen diese Leitsätze zu stellen.