Am 10.01.20 fand die erste Gläubigerversammlung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.11.19 statt. Die Ergebnisse der Gläubigerversammlung stellen sich – kurz zusammengefasst – wie folgt dar:
- Herr Dr. Alexander Naraschewski ist in seinem Amt als Insolvenzverwalter bestätigt worden.
- Der Verwaltungsbetrieb bleibt aufrecht erhalten. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt worden, einen Insolvenzplan aufzustellen, der die Sanierung und den Fortbestand der Kreishandwerkerschaft zum Ziel hat.
- Die Gläubigerversammlung hat Herrn Dr. Naraschewski bevollmächtigt, besonders bedeutsame Geschäfte im Zusammenhang mit der Verwertung der Insolvenzmasse vorzunehmen.
Alle Beschlüsse sind von den Gläubigern einstimmig gefasst worden.
Damit bleibt die Kreishandwerkerschaft auf dem angekündigten Sanierungskurs und wird ihre Geschäfte wie gewohnt fortsetzen.
Die Innungen sind als rechtlich eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Daher setzen die Innungen ihre Geschäftstätigkeiten ebenfalls wie gewohnt fort.