Bau: Umfrage zu Zahlungsfristen bei öffentlichen Aufträgen?

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen bittet die Mitgliedsunternehmen, sich an einer Umfrage zu dem Thema:“ Zu lange Zahlungsfristen bei öffentlichen Aufträgen“ zu beteiligen. Die Daten werden natürlich vertraulich behandelt.

Hintergrund der Umfrage ist, dass immer häufiger Beschwerden aufkommen, dass die öffentliche Hand bei Ihren Schlussrechungen eine Fälligkeitsfrist von 60 Tagen vereinbart. Rechtsanwalt Carsten Woll, Abteilung Wirtschafts- und Vergaberecht, weist darauf hin, dass bereits seit der VOB-Ausgabe 2012 eine 30-Tage-Frist als spätester Fälligkeitszeitpunkt für die Schlusszahlung im Bauvertrag vorzusehen ist. Nur in Ausnahmefällen verlängert sich dieser Zeitraum auf 60 Tage.

Bauhandwerk: Azubizahlen gestiegen

In Niedersachsen sind die Zahlen der Baulehrlinge gestiegen. Insgesamt 3162 Baulehrlinge wurden 2018 in 19 Bauberufen ausgebildet. (Gegenüber 2017: 3020 Auszubildende)

Die Steigerung lässt sich damit erklären, dass sich die vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen seit Jahren empfohlene, zweijährige Ausbildungen zum Ausbau-, Hochbau- oder zum Tiefbaufacharbeiter großer Beliebtheit erfreuen. Während es im Jahr 2017 noch 397 derartige Ausbildungsverhältnisse gab, waren es im Jahr 2018 schon 426. Das ist eine Steigerung von 7%. Zudem gab es eine deutliche Steigerung von ausländischen Baulehrlingen. 2018 gab es 298 ausländische Azubis im Bauhandwerk. Das sind 45 Prozent mehr als noch vor einem Jahr.

Die beliebtesten Bauberufe sind der Maurer (plus sechs Prozent) und der Fliesenleger (plus 14 Prozent).

Von den 1661 neu in der Lehrlingsrolle eingetragenen Ausbildungsverhältnisse hatten Ende 2018 637 Baulehrlinge einen Realschulabschluss (38 Prozent) und 263 Lehrlinge die Hochschulreife (16 Prozent) . Das sind 54 Prozent der neuen Baulehrlinge in Niedersachsen. Im Zimmererhandwerk liegt die Quote sogar bei 74 Prozent.

Vorsorge: Hautkrebs vorbeugen!

Einige sonnen bedingte Hautkrebserkrankungen sind seit Jahren als Berufskrankheit anerkannt. Wer häufig und über längere Zeit im Freien arbeitet, der ist mehr als andere gefährdet. Das gilt für Straßenbauarbeiter, Landwirte, Bauarbeiter, Weinbauern, Seeleute, Skilehrer, Wanderführer und viele andere Berufe gleichermaßen. Immer häufiger werden Hautkrebserkrankungen als berufsbedingt anerkannt.

Hautärzte fordern seit Jahren eine Pflichtuntersuchung. Um dieser zu entgehen haben sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft darauf geeinigt, dass den Mitarbeitern eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit angeboten wird.

Alle Mitarbeiter die zwischen April und September pro Tag mindestens eine Stunde zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr dem Sonnenlicht ausgesetzt sind, können die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.

Vereinbart wurde im Detail folgendes:

  • Vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit soll das Angebot ausgesprochen werden (soweit dies möglich ist)
  • Die Mitarbeiter müssen einmal pro Jahr an das Angebot erinnert werden – auch wenn Sie die Vorsorge bereits einmal abgelehnt haben.
  • Das Angebot kann durch ein Rundschreiben oder eine Information z.B. am schwarzen Brett erfolgen (hier geht es zum Musterschreiben)
  • Die Untersuchung können zugelassene Haus- und Fachärzte ebenso vornehmen wie Arbeits- bzw. Betriebsmediziner .
  • Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Die Betriebe, die dem ASD der BG BAU angeschlossen sind, haben keine Kosten zu tragen, wenn sie die Vorsorgeuntersuchung vom ASD ausführen lassen.
  • Der Arbeitnehmer kann die Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit durchführen lassen.

Sollte die Sozialpartnervereinbarung nicht umgesetzt werden, droht weiterhin die Einführung einer Pflichtvorsorgeuntersuchung. Diese würde ein Arbeitsverbot für alle betroffenen Mitarbeiter bedeuten, solange die entsprechende Untersuchung nicht durchgeführt ist.

Quelle:www.bvn.de / www.dhz.de / www.hautgesund-im-beruf.de Foto:Pixabay

Baulehrlinge: Mitteilungspflicht bei Nichtübernahme


Beabsichtigt ein Betrieb seinen Auszubildenden nach Abschluss seiner Berufsausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so muss der Betrieb dies spätestens vier Monate vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende schriftlich mitteilen.

Ist das vertragliche Ende der Ausbildung am 31. August 2019 so muss die Mitteilung bis spätestens 30. April 2019 vorliegen. Auf das tatsächliche Ende der Ausbildung (im Normalfall die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse) kommt es also nicht an.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat hierzu ein übersichtliches Merkblatt inklusive einer Mustermitteilung zur Verfügung gestellt. Der Download steht Ihnen hier zur Verfügung:

https://bvn.de/Mitgliederservice/Infoline/Arbeits-Tarif-Sozialrecht.php
Merkblatt zur Übernahme von Auszubildenden

Quelle: Die Baustelle Nr.02 Februar 2019

Personal: Mindestlohn im Baugewerbe steigt

Seit dem 01. März gilt für Beschäftigte im Baugewerbe eine höhere Lohnuntergrenze. Der neue Mindestlohn ist verpflichtend, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind.

Beschäftigte der Lohngruppe 1 müssen daher ab März 2019 mindestens 12,20€ pro Stunde verdienen – diese Regelung gilt sowohl in den alten, wie auch in den neuen Bundesländern.

In der Lohngruppe 2 ist der Mindestlohn anders geregelt. Hier gilt für Arbeitnehmer im Osten (Berlin) eine Lohnuntergrenze von 15,02 €, im Westen hingegen ein Mindestlohn von 15,20 €.

Quelle: Lesetipp: www.deutsche-handwerks-zeitung.de

Internet: Breitbandausbau

Ein ambitioniertes Ziel hat sich das Land Niedersachsen gesetzt: Bis 2025 soll der Gigabit-Ausbau flächendeckend vollzogen sein. Dafür sollen bis zum Jahr 2021 1Mrd. Euro an Bundesmitteln für den Ausbau akquiriert werden. Mit den Investitionen erhofft man sich eine flächendeckende Wirkung, um eine digitale Spaltung des Landes entgegenzuwirken. Das Ziel ist es bis zum Jahr 2025 alle Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen vollständig zu Versorgen. Die Gewerbegebiete und die niedersächsischen Seehäfen sollen bereits 2021 gigabitfähig versorgt sein.

Die öffentliche Hand geht davon aus, dass bis zu 80 Prozent der Aufwendungen im Rahmen der Digitalisierung für den leitungsgebundenen Tiefbau bei der Kabelverlegung erforderlich sind. Von Auftragsgeberseiten werden neben langen Genehmigungszeiten auch die Preissteigerungen um bis zu 25 Prozent beklagt. Darüber hinaus werden die Ausbaukapazitäten der Strassen- und Tiefbauunternehmen als zu gering empfunden. Die Stabsstelle Digitalisierung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums möchte hierfür eine Informationsveranstaltung in Gehrden durchführen (konkretes Datum steht noch nicht fest) .

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen steht im engen Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium.

Unter dem Masterplan Digitalisierung finden Sie weitere Einzelheiten zu den Ausbauprojekten des jeweiligen Landkreises und der kreisfreien Städte.

Quelle: Bild Pixabay, Text: Baugewerbe Verband Niedersachsen