Gesundheit: Warnsignale!

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überschreiten im Arbeitsalltag ihre Belastungsgrenzen. Die Wissenschaft nennt dieses Phänomen: „Interessierte Selbstgefährdung“. Wir erklären Ihnen hier die sechs Warnsignale auf die Führungskräfte und Beschäftigte achten sollten:

Temporeich und Grenzenlos Die Flexibilisierung unserer Arbeit bietet viele neue Möglichkeiten. Homeoffice und mobile Geräte ermöglichen es uns, an fast jedem Ort zu jeder Zeit zu arbeiten. Die Kehrseite der Flexibilität ist das Vermischen von Freizeit und Job. Wird zugunsten der Arbeit auf Pausen und Erholungsphasen verzichtet, leidet die Gesundheit. Verzichtet ein Kollege auf den Austausch und die gegenseitige Unterstützung im Team ist dies ein eindeutiges Warnsignal.

Qualität im Abwärtstrend Aufgrund eines hohen Pensums kann es passieren, das man beginnt Abstriche bei der Arbeitsqualität zu machen. Wird der eigene Anspruch an die Qualität der Arbeit unterlaufen, kann die Psyche leiden. Ziele sollten immer so gesetzt sein, dass die in der vorgegebenen Zeit bei guter Qualität zu erreichen sind.

Krank zur Arbeit
„Präsentismus“ lautet der Fachbegriff für ein Phänomen, was immer häufiger auftritt. Trotz Krankheit gehen Beschäftigte zur Arbeit. Die Arbeitsqualität und die Gesundheit leiden. Führungskräfte sollten daher mit gutem Beispiel vorangehen und selbst nicht krank zur Arbeit kommen und „Präsentismus“ nicht akzeptieren.

Konsum Ein Glas Rotwein zum Feierabend, den Energydrink in der Mittagspause – wer aufgrund seiner Arbeitsbelastung regelmäßig zu stimulierenden Substanzen greift, ist langfristig suchtgefährdet und stellt zudem ein Sicherheitsrisiko dar. Wer ein solches Verhalten feststellt, sollte ein vertrauliches Gespräch mit den Betroffenen suchen.

Gefährlicher Arbeitsplatz Obwohl Ihnen die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen bekannt sind, kommt es immer wieder dazu, dass Angestellte regelmäßig die Regelungen missachten. Hier müssen Vorgesetzte handeln und gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen ergreifen.

Vortäuschen Trotz Überlastung übernehmen Betroffene zusätzliche Arbeitsaufgaben. Sie machen beschönigte Angaben zu Projektständen. Dieses Verhalten nimmt kurzfristig den Druck, langfristig schadet man damit jedoch dem beruflichen Erfolg und seiner Gesundheit.


Gesundheit: Frühjahrsmüdigkeit

Fast jeder zweite Erwachsene erklärt, er sei von der Frühjahrsmüdigkeit betroffen. Doch was hat es damit auf sich?

In der wärmeren Jahreszeit erweitern sich die Blutgefäße, dadurch kommt es zu einem Absinken des Blutdrucks, welches manchmal sogar mit Schwindel einhergehen kann. Das Absinken des Blutdrucks kann sich dann in folgenden Symptomen widerspiegeln:

  • erhöhtes Schlafbedürfnis
  • Lustlosigkeit
  • Gereiztheit
  • Kreislaufprobleme

Da im Winter oft fett und süß gegessen wird, ist es nun umso wichtiger seinen Mineral-, Vitamin und Nährstoffspeicher wieder aufzufüllen. Die Ernährung sollte nun viel frisches Obst und Gemüse enthalten. Zudem sollten die ersten Sonnenstrahlen genutzt werden, um sich an der frischen Luft zu bewegen. Insbesondere Ausdauersport kann dabei helfen, die Schlafqualität zu verbessern.

Doch wie bekämpft man die Müdigkeit am Arbeitsplatz?

Stehen Sie immer mal wieder auf, öffnen Sie die Fenster, machen Sie gymnastische Übungen. Sie sind ohnehin den ganzen Tag draußen? Dann versuchen Sie es doch einmal mit Power-Napping. Ein 10–15 minütiges Nickerchen kann den Energiespeicher wieder auffüllen.


Baustaub: strengere Arbeitsplatzgrenzwerte

Verschiedene Lungenerkrankungen wie zum Beispiel Asbestose, Silikose oder Lungenkrebs gehören immer noch unter die Top 10 der Berufskrankheiten durch Stäube. Daher hat das Bundesarbeitsministerium den Arbeitsplatzgrenzwert für die einatembaren Stäube (E-Staub) und die noch feineren, alveolengängigen Stäube (A-Staub) gesenkt.

Technische Regel für Gefahrstoffe 504 : Neue Vorgabe für E- und A-Stäube
Die Technische Regel für Gefahrstoffe regelt, wie man mit dem Grenzwert für gefährliche E- und A-Staub umzugehen ist. Bis Jahresende 2018 lag er unter bestimmten Voraussetzungen noch bei 3,0mg/m³. Seit dem 1. Januar 2019 gilt auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25mg/m³ für E- und A-Stäube

Diese neuen Vorgaben verpflichten das Bauhandwerk dazu zu prüfen, ob die Beschäftigten ausreichend vor dem Staub geschützt sind. Daher sind sie angehalten die verpflichtenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen.

Ohne den Einsatz wirksamer technischer Lösungen lassen sich die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Als Basisausrüstung dienen dabei auf Baustellen diese vier Geräte:

  • Bearbeitungsgeräte mit wirksamer Stauberfassung
  • Bau-Entstauber
  • Luftreiniger
  • Abschottungen beziehungsweise Staubschutztüren

Schnell werden hier Investitionskosten in Höhe von 3000€ erreicht. Im Rahmen von Arbeitsschutzprämien der BG Bau kann die Beschaffung von staubarmen Techniken finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch hier: https://www.bau-auf-sicherheit.de/sicher-gesund/staub.html

Quelle: Foto Pixabay, Text: BG Bau / DHZ / Youtube / www.bau-auf-sichherheit.de