Aktuell: Info zur Corona-Krise

Täglich bekommen wir Neuigkeiten zum Thema „ Corona“.
Wir möchten Sie jedoch immer nur mit den aktuellsten bzw. konkreten Nachrichten versorgen und nicht mit E-Mails überhäufen, in denen sich alles wiederholt.
Die Vertreter der Wirtschaftsverbände sind im ständigen Kontakt mit dem Ministerpräsidenten, Wirtschaftsminister etc.

Hier jetzt die neuesten Informationen (Stand: 03. April 2020, Quelle: Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V.  (RAin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin)

Liquiditätshilfen

die NBank hat aktualisierte Antragsunterlagen für den Niedersachsen- Zuschuss online gestellt.  Bevor Sie den Antrag stellen, lesen Sie bitte diese Hinweise:

  • Die Richtlinien, um einen Zuschuss wegen der Corona-Krise zu beantragen, haben sich  noch einmal grundlegend geändert.
  • Die bisherige „Richtlinie Niedersachsen Soforthilfe Corona“ ist am 31.3.2020, ausgelaufen. Stattdessen kann der Landes- und der Bundeszuschuss auf Grundlage von zwei neuen Richtlinien beantragt werden.
  • Dadurch wird erreicht, dass die Landes- und Bundesförderung miteinander verzahnt werden. Antragstelle für die Zuschussbeantragung ist die NBank.
  • Von heute an werden alle Anträge nach den neuen Bedingungen vgl. unten, entgegengenommen.
  • Der Landeszuschuss hat die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen“, der Bundeszuschuss  die Richtlinie „Corona Soforthilfe Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ als Grundlage.
    ABER:
  • Für Sie als antragstellende Betriebe ist diese Unterscheidung nicht wichtig, weil es ein einheitliches Antragsformular gibt. Sie müssen nicht nach Landes- oder Bundeszuschuss unterscheiden:
  • Entscheidend ist die Anzahl Ihrer Mitarbeiter für die Zuschusshöhe.

Warum wird jetzt noch einmal alles umgestellt?

Ziel war es, die Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer mit der Bundesförderung so zu vernetzen, dass sie ineinandergreifen. Die Diskussion darüber gestaltete sich nicht einfach, auf Bundesebene gab es zunächst strengere Vorgaben, z.B. die Heranziehung eigener liquider Mittel, die folglich auch für den Landeszuschuss aufgestellt wurden.

Wird es jetzt „besser“ oder „leichter“?

Bund und Länder haben sich z.T. auf einfachere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zuschüsse verständigt, in vielen Fällen ist der Zuschuss auch höher, vgl. dazu unten.

Wichtig: Ab heute ist für eine Zuschusszahlung zwingend das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses nötig. Rein der Hinweis auf einen Einbruch des Umsatzes um mehr als 50 % genügt nicht!

Neu ist jetzt auch, dass bei einer Antragstellung persönliche oder betriebliche Rücklagen nicht mehr vor Zuschussbeantragung aufgebraucht werden müssen.

Wie hoch ist der Zuschuss für meinen Betrieb?

bis zu 9.000 € bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten

bis zu 15.000 € bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten

Es gibt eine Einmalzahlung in folgenden zwei Stufen:

bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten

bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Wie rechnet man die Zahl der Beschäftigten aus? Was ist ein Vollzeitäquivalent?

Im Antragsformular steht der Begriff „Vollzeitäquivalente“ – dies bedeutet, dass alle Teilzeitkräfte auf Vollzeitkräfte im Betrieb umgerechnet werden müssen. Unsere Anregung, hier einfach die Umrechnungsschlüssel aus dem Kündigungsschutzgesetz zu nehmen, wurde eben mit dem Hinweis darauf, dass dies mit den Vorgaben für die Vergabe von Bundesmitteln nicht möglich sei, abgelehnt.

Wie geht man also vor: Man geht aus von der Stundenzahl, die ein Vollzeitbeschäftigter im Betrieb zu leisten hat. Dann setzt man die Stunden der Teilzeitkräfte dazu ins Verhältnis. Für diesen Rechenweg addieren Sie einfach alle Arbeitsstunden, die in Ihrem Betrieb vertraglich geleistet werden von allen Mitarbeitern (Teilzeit und Vollzeit) und teilen diese Summe dann durch die Zahl der Stunden einer ( normalen ) Vollzeitkraft in Ihrem Betrieb:
Beispiel : Sie beschäftigen
1 Vollzeitkraft mit 40 Stunden
1 Teilzeitkraft mit 31 Stunden
1 Teilzeitkraft mit 37 Stunden
Sie haben dann (40 + 31 + 37)  = 108  :  40  = 2,7 Vollzeitäquivalente.

Ob Sie bei dieser Berechnung die Azubis berücksichtigen wollen oder nicht, können Sie selbst entscheiden – um in die Förderungsstufe „bis 10 Beschäftigte“ zu fallen, ist das Weglassen ggfs. ratsam.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Die  Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind,

  • die Ihre Existenz bedrohen, weil  die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche  Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Maschinen und Leasingraten) in den nächsten drei Monaten nach Antragsstellung zu zahlen : Es muss ein Liquiditätsengpass vorliegen.
  • Diesen müssen Sie im Antragsformular durch die Gegenüberstellung der Summe der geschäftlichen Betriebsausgaben zum geschätzten Umsatz glaubhaft machen – Betrachtungszeitraum sind mindestens die kommenden 3 Monate nach Antragsstellung.
  • Einen Zuschuss kann nur beantragen, wer nicht bereits am 31.12.2019 betriebliche Schwierigkeiten hatte.
  • Was ist neu: In beiden Richtlinien soll die Abdeckung der Lebenshaltungskosten laut Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums nicht Bestandteil der Förderung sein. Diese dürfen im Gegensatz zu der heute auslaufenden Richtlinie also bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses nicht eingerechnet werden. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII zu beantragen – die Voraussetzungen hierfür wurden erleichtert.

Und was ist, wenn ich bereits den Landesschuss nach den bisherigen Bedingungen ausgezahlt bekommen habe?

Wenn Sie bereits eine Auszahlung der NBank im Rahmen der Niedersachsen Soforthilfe bekommen haben, können Sie zusätzlich jetzt den Bundeszuschuss beantragen, wenn die Voraussetzungen vorliegen – Sie also ein Kleinbetrieb mit bis zu 10 Beschäftigten sind und auch unter Einrechnung des schon erhaltenen Geldes in einen Liquiditätsengpass sind.

Und was ist, wenn ich bis einschließlich 31.03. (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten habe?

Kein Antrag geht verloren! Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und Sie zudem antragsberechtigt sind, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Sie erhalten dann eine Bewilligung der NBank.

Unabhängig davon können Sie unter den Bedingungen der Bundesförderung einen zusätzlichen Antrag stellen. Sie müssen dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.

Und wenn ich bisher keinen Antrag gestellt habe?

Dann können Sie Ihren Antrag nach den neuen Bedingungen stellen. Anträge nach der bisherigen und gestern außer Kraft getretenen Richtlinie auf Niederschaden Soforthilfe Corona sind nicht mehr möglich.

Wie geht denn nun die Antragstellung? Wo bekomme ich das Antragsformular?

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/index-3.jsp

Wenn Sie den Link öffnen, gehen Sie auf „Bundesförderprogramm Soforthilfen“. Dann klicken Sie: „zum Antrag Niedersachsen Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“.

Dort finden Sie dann das Antragsformular (siehe auch Anlage) und die Kleinbeihilfenerklärung (siehe auch Anlage: mit dieser erklären Sie , ob Sie schon andere Coronahilfen erhalten haben, in der Regel dürfte das nicht der Fall sein – abgeben müssen Sie diese Erklärung aber in jedem Fall.)  Zudem finden Sie dort auch einen Leitfaden zum Ausfüllen ( siehe auch Anlage ) und eine Produktinformation ( siehe auch Anlage), in der die Voraussetzungen noch einmal erklärt sind.

Bitte beachten Sie:

Die Kleinbeihilfenerklärung ist jedem Antrag auf Zuschuss beizufügen  – unabhängig von der Betriebsgröße!!!

Speichern Sie die Kleinbeihilfenerklärung, wenn Sie die Formulare versenden ohne den Zusatz 11-49 Mitarbeiter ab – das führt zu Missverständnissen.

Der Text im Rundschreiben ist richtig und auch die NBank- Anleitung ist insoweit klar.

Wohin schicke ich den Antrag?

Der Antrag muss elektronisch am Rechner ausgefüllt sein und zusammen mit der Kleinbeihilfenerklärung und einer eingescannten Unterschrift auf einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)  als Mail an die Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de geschickt werden! Bitte beachten Sie : Anträge im Originalformat (pdf, am Rechner ausgefüllt, keine handschriftlich ausgefüllten Anträge.)

Achten Sie darauf, dass alle Anlagen dabei sind, da wegen des hohen Antragsaufkommens keine individuellen Nachfragen oder Unterlagennachreichungen besprochen werden können.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Soforthilfe für Niedersachsen finden Sie hier:

https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkblätter/Merkblätter-Produkte/FAQs-Niedersachsen-Soforthilfe-Corona.9.50docx.pdf

Eine weitere Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise finden Sie hier:

https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkblätter/Merkblätter-Allgemein/Merkblatt-Hilfsangebote-für-Unternehmen-in-der-Coronakrise.pdf

Zusätzlich hat das Wirtschaftsministerium wichtige Informationen auf Ihrer Homepage bereitgestellt:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html

Kurzarbeitergeld – KuG

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist zur Zeit im intensiven Kontakt mit dem Bundesarbeitsministerium, um auch den geringfügig Beschäftigten KuG zur Verfügung stellen zu können.

Die BA hat zudem erhebliche Erleichterungen für die Beantragung des KuG eingeleitet:

  • Es genügt, regelmäßig bei der Anzeige des Arbeitsausfalles eine Glaubhaftmachung der Ursachen mit Nachweisen in einfacher Form.
  • Der Antrag muss nur für den ersten Monat abgegeben werden.
  • In den Folgemonaten reicht die Einreichung von Kurzanträgen zusammen mit den Abrechnungslisten.
  • Die Abschlussprüfungen werden verschoben, bis die krisenhafte Situation beendet ist.

Diese und die übrigen Erleichterungen für den Bezug von KuG (10%-Regelung, keine Einbringung von negativen Arbeitszeitsalden, vollständige/teilweise Erstattung der vom Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung) sollen rückwirkend zum 01.03.2020 bereits greifen.

Im Internet finden Sie zum KuG weitere Informationen der BA: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Info Kurzarbeitergeld KUG

  • Hinweis Anzeige KuG muss in dem Monat erfolgen ab dem beantragt werden soll
  • Das entsprechende Formular findet man am schnellsten über Google: KUG 101 eingeben (geht natürlich auch über Arbeitsagentur.de)
  • Online ( mit Betriebsnummer) ausfüllen und dann an: osnabrueck.031-os@arbeitsagentur.de senden

Es gibt viele gute Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit zu dem Thema Kurzarbeit– dennoch stellen wir Ihnen hier eine To-Do Liste (Quelle: Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V. , RAin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin) als roten Faden für die zunächst erforderliche Anzeige und die sich dann anschließende Beantragung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung:

Weitere nützliche Informationen der Handwerkskammer für Ostfriesland finden Sie auch unter diesem Link.

In eigener Sache

Am 10.01.20 fand die erste Gläubigerversammlung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.11.19 statt. Die Ergebnisse der Gläubigerversammlung stellen sich – kurz zusammengefasst – wie folgt dar:

  • Herr Dr. Alexander Naraschewski ist in seinem Amt als Insolvenzverwalter bestätigt worden.
  • Der Verwaltungsbetrieb bleibt aufrecht erhalten. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt worden, einen Insolvenzplan aufzustellen, der die Sanierung und den Fortbestand der Kreishandwerkerschaft zum Ziel hat.
  • Die Gläubigerversammlung hat Herrn Dr. Naraschewski bevollmächtigt, besonders bedeutsame Geschäfte im Zusammenhang mit der Verwertung der Insolvenzmasse vorzunehmen.

Alle Beschlüsse sind von den Gläubigern einstimmig gefasst worden.
Damit bleibt die Kreishandwerkerschaft auf dem angekündigten Sanierungskurs und wird ihre Geschäfte wie gewohnt fortsetzen.

Die Innungen sind als rechtlich eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Daher setzen die Innungen ihre Geschäftstätigkeiten ebenfalls wie gewohnt fort.

Friseure: Einkaufsvorteile für Innungsmitglieder

Corporate Benefits – so heisst das exklusive Einkaufsportal für Innungsmitglieder mit attraktiven Rabatten von mehr als 700 Anbietern.

Für die Nutzung des Einkaufsportals ist eine einmalige Registrierung notwendig, die unter Nennung des Salonnamens und der EMail-Adresse per Mail bestellt werden kann unter h.steinATfriseurhandwerk.de

Das Angebot umfasst ein breites Sortiment – vom Fahrrad über Laptops bis hin zu Konzertkarten. Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link.

Die neue Leitung des ZVR: (v.l.n.r.) Vizepräsident Peter-Hermann Todt, Präsident Harald Gerjets, Vizepräsident Helmut Schmidt und Geschäftsführerin Heike Fritsche

Raumausstatter: Auricher Harald Gerjets wieder Präsident

Harald Gerjets aus Aurich wurde erneut zum Präsidenten des Bundesinnungsverbandes der Raumausstatter und Sattler gewählt. Für sein langjähriges Engagement erhielt der Raumausstattermeister die Goldene Ehrennadel des Verbandes.

Auf der Tagesordnung der Herbst-Mitgliederversammlung des Zentralverbandes Raum und Ausstattung (ZVR) in Frankfurt a. M. wählten die Mitglieder das Präsidium und die Ausschussmitglieder neu .
Der Raumausstattermeister Harald Gerjets aus Aurich (Niedersachsen) ist bereits seit 2013 Präsident des Zentralverbandes und wurde jetzt zum zweiten Mal wiedergewählt. Harald Gerjets ist Ehrenobermeister der Raumausstatter- und Sattler-Innung für Ostfriesland und engagiertes Innungsmitglied.

Er war gemeinsam mit dem ebenfalls wiedergewählten Vizepräsidenten Helmut Schmidt aus Pfaffen-Schwabenheim (Rheinland-Pfalz) maßgeblich an der erfolgreichen Meisterrückführung des Raumausstatterhandwerks beteiligt. Peter Hermann Todt aus Albersdorf vertritt als Obermeister der Landesinnung Schleswig-Holstein und ab sofort auch als Vizepräsident des Bundesinnungsverbandes die Interessen der Raumausstatter und Sattler.
Das Präsidium des ZVR freut sich auf eine weitere und spannende Amtszeit, in der es nun u. a. die Rückführung des Berufs Raumausstatter in die Anlage A der HWO umzusetzen gilt.
Gewählt wurden außerdem die Mitglieder zum Berufsbildungsausschuss, Öffentlichkeitsausschuss, Tarifausschuss und Fachausschuss Bodenleger.
Nach der Wahl beglückwünschte ZDH-Vizepräsident Zimmer das gewählte Präsidium und zeigte sich in seinem Grußwort im Hinblick auf die Meisterrückführung optimistisch und begeistert zugleich.
Präsident Harald Gerjets wurde für sein Engagement mit der Goldenen Ehrennadel des ZVR ausgezeichnet.

Bild: Die neue Leitung des ZVR: (v.l.n.r.) Vizepräsident Peter-Hermann Todt, Präsident Harald Gerjets, Vizepräsident Helmut Schmidt und Geschäftsführerin Heike Fritsche; Quelle: ZVR

Obermeister Heiko de Vries gratuliert Herrn Gerhard Berghaus zum 50-jährigen Meisterjubiläum.

Bau: Innung Leer-Rheiderland traf sich

Auf der Herbst-Innungsversammlung am 18. November 2019 in Leer war das Betriebsrentenstärkungsgesetz Thema. Auch die aktuelle Situation der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund stand auf der Tagesordnung. Geehrt wurde Herr Gerhard Berghaus zum 50. Meisterjubiläum.

Obermeister Heiko de Vries konnte zur Herbst-Innungsversammlung im Hotel Lange in Leer viele Innnungsmitglieder begrüßen. Den Auftakt zur Veranstaltung bildete ein Impulsvortrag von Herrn Andreas Hempen (Signal Iduna) zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Geschäftsführer Thorsten Tooren berichtete über die aktuelle Situation der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund, die sich seit dem 01. November 2019 im Insolvenzverfahren befindet. Der Insolvenzverwalter Dr. Alexander Naraschewski strebe eine Sanierung an. Die Innungen sind nicht Teil des Insolvenzvefahrens, verfügen über eigenes Vermögen und setzen ihre Arbeit fort. Dabei werden die Innungen weiterhin vom Team der Kreishandwerkerschaft betreut, die den Betrieb auch im Insolvenzverfahren fortsetze, so Tooren. (Hier ein Link zu dem entsprechenden Beitrag)

Zu einem besonderen Jubiläum durfte Obermeister de Vries gratulieren. Herr Gerhard Berghaus erhielt zum 50. Meisterjubiläum die Urkunde der Handwerksammer für Ostfriesland überreicht.

Tischler-Innung Leer besucht Remmers-Gruppe in Löningen am 06.11.19

Tischler: Betriebsbesuch bei Remmers

Die Tischler-Innung Leer war am 6. November zu Besuch bei der Remmers-Gruppe in Löningen. Nach dem Betriebsrundgang und Fachvorträgen fand die Herbstinnungsversammlung statt.

Obermeister Wilhelm Eden konnte zahlreiche Innungsmitglieder – darunter auch den Tischlermeister i.R. Bernd Groenhagen und Ehrenobermeister Franz Hamel – zur Herbstinnungsversammlung bei der Remmers-Gruppe in Löningen begrüßen. Herr Mario Kirchner (Remmers GmbH) begleitete die Besucher beim Rundgang durch die Produktionshallen. Die Besichtigung endete im Kompetenzzentrum Holzoberfläche, wo sich die Besucher unter anderem einen Eindruck vom Einsatz eines modernen Lackierroboters machen konnten. Anschließend fand die Herbstinnungsversammlung statt.

Im Rahmen der Innungsversammlung wurden die Innungsmitglieder Bernd Groenhagen (50-jähriges Meisterjubiläum), Thomas Olthoff (25-jähriges Meisterjubiläum) und Arno Frerichs (50-jähriges Geschäftsjubiläum) geehrt. Obermeister Eden überreichte eine Urkunde im Namen der Handwerkskammer für Ostfriesland und beglückwünschte die Jubilare im Namen der Innung.

Der Tag endete mit einem gemeinsamen Essen im idyllischen „Dorfkrug“ des Museumsdorfes Cloppenburg. Die durchweg positive Resonanz aller Beteiligten bestärkt den Innungsvorstand, auch zukünftig solche Fahrten zu Unternehmen. Obermeister Wilhelm Eden bedankte sich ausdrücklich bei der Firma Remmers, namentlich bei Herrn Kirchner, für einen spannenden und informativen Tag.

Preisvorteile: Innungsmitglieder sparen bares Geld

Innungsmitglieder der Bau- und Ausbaugewerke können derzeit enorme Preisvorteile bei der Anschaffung von PKW bzw. LKW verschiedener Hersteller nutzen.

Die BAMAKA AG verweist in ihrem aktuellen Newsletter auf erstmalige Angebote der Hersteller AUDI, VW, Seat und Skoda. Diese Angebote sind, so BAMAKA, unabhängig von den bereits bestehenden und günstigen Großkundenverträgen nutzbar.

Exklusive Konditionen gibt es für einige ausgewählte Modelle wie den Audi A4, Audi A6 und Audi Q5 oder VW Passat, VW Touran und VW T-Cross.

Beim Kauf eines Peugeot Boxer winken Rabatte bis zu 44%, so die BAMAKA in einer Rundmail. Mit einer Ersparnis von EUR 9.215 könne man beim Opel Astra rechnen, der inklusive Komfortpaket „120 Jahre“ für EUR 14.620 anstatt für EUR 25.585 zu haben ist.

Auch beim Thema Leasing können Innungsmitglieder von günstigen Raten profitieren.

Hier machen sich die Vorteile einer Innungsmitgliedschaft direkt im Geldbeutel bemerkbar.

Infos unter www.bamaka.de oder Tel. 02224-9810880

In eigener Sache

Mitteilung des Kreishandwerksmeisters an die Innungsbetriebe

Leer, den 14.08.2019

Folgende Mitteilung wurde heute per Post und vorab per Mail an unsere Mitgliedsbetriebe versandt:

Insolvenzantrag

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass der Vorstand und die Geschäftsführung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund beantragt hat.

Ursache ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit durch unerwartete Rückforderungen aus Bildungsprojekten der Jahre 2015 bis 2017.

Die Innungen als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts werden ihren Geschäftsbetrieb unverändert fortsetzen. Die Ansprechpartner in der Kreishandwerkerschaft stehen bis auf weiteres wie gewohnt zur Verfügung.

Im Namen des Vorstandes und der Obermeister möchte ich hiermit dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Herrn Thorsten Tooren und seinem Team ausdrücklich für die hervorragende Arbeit in den letzten Monaten danken. Seit seinem Amtsantritt im Oktober 2018 hat Herr Tooren konsequent und umsichtig die Geschicke der Kreishandwerkerschaft gelenkt und sich in den letzten Wochen durch ein kompetentes Krisenmanagement ausgezeichnet.

Für Fragen steht Ihnen Herr Tooren jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Denkena
Kreishandwerksmeister