Ferienjobs und Praktika sind bei jungen Menschen wieder deutlich beliebter. Bietet dieses doch die Möglichkeit in unterschiedliche Bereiche des Berufslebens zu schauen. Auch die Unternehmen profitieren davon, so können Sie potenzielle neue Mitarbeiter gut kennenlernen. Doch ein Risiko gibt es: Gerade junge Menschen sind besonders häufig Opfer von Arbeitsunfällen. Wie sind Sie abgesichert? Und was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?
Versicherungsschutz
Abgesichert für solche Fälle sind die Berufsanfänger über die gesetzliche Unfallversicherung, wie auch ihre anderen Angestellten. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Arbeitstag an und ist unabhängig von Dauer und Verdienst während der Zeit des Praktikums bzw. des Ferienjobs.
Unfallversicherungsbeitrag
Ob für unentgeltliche Praktikanten ein Beitrag zu leisten ist, entscheidet ihr Unfallversicherungsträger. Der Beitrag für Ferienjobs und bezahlte Praktika richtet sich wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen nach der Höhe des gezahlten Entgelts. Sie melden die Ferienjobs und entgeltlichen Praktika automatisch über die Lohnsumme, die sie am Ende des Jahres dem Unfallversicherungsträger mitteilen. Zusätzlich müssen Sie Ihre Ferienjobber und Praktikanten über das DEÜV-Verfahren anmelden.
Schulpraktikum
Schüler werden im Laufe der Zeit ein Schulpraktikum absolvieren. Dieses Praktikum ist Teil der schulischen Ausbildung und daher über die Schüler-Unfallversicherung versichert.
Praktika von Studenten
Unabhängig davon, ob ein Student ein freiwilliges oder ein Praktikum welches die Studienordnung vorschreibt absolviert, sie sind grundsätzlich über den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger versichert.
Diplom- und Doktorarbeit
Studenten, die in Ihrem Unternehmen ihre Diplom- oder Doktorarbeit schreiben sind im Eigeninteresse tätig und daher nicht unfallversichert; es sei denn, die Arbeit wird im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses oder einer entsprechenden Tätigkeit geschrieben.