Nachfolge: Arten der Übertragung

Schrittweise Übertragung:

Während dieser Variante der Unternehmensnachfolge haben alle Beteiligten Zeit zu prüfen, ob die geplante Entscheidung für alle tragbar ist. Vor allem bei Einzelfirmen wie Handwerks-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Betrieben hat sich diese Vorgehensweise bewährt. Der Vorteil liegt darin, dass die Übergabe in einzelnen Schritten erfolgt: Der Nachfolger wird am Betrieb beteiligt, während der „Senior“ über einen gewissen Zeitraum hinweg noch die Kontrolle über das Unternehmen behält.

Nachfolge per Testament oder Erbvertrag:

Ein Erbvertrag oder Testament hat Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge. Bei der sogenannten gewillkürten Erbfolge kann der Verstorbene grundsätzlich frei über den Inhalt seiner Verfügungen bestimmen. Auf diese Weise kann er beispielsweise das gesamte Unternehmen einem Erben zukommen lassen. Das Gesetz verbietet dabei natürlich sittenwidrige Verfügungen. Nahe Angehörige erhalten ein Pflichtteilsrecht. Mit Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen oder durch ein gemeinschaftliches Testament aller Gesellschafter oder einen Erbvertrag kann sich der Erblasser Grenzen seiner freien Verfügung gesetzt haben.

Schenkung:

Übergibt ein Inhaber oder eine Inhaberin zu Lebzeiten an einen seiner Erben ist dies wohl die Unternehmer-freundlichste und familienfreundlichste Lösung. So hat man frühzeitig die Weichen für die Nachfolge gestellt. Wichtig ist, dass im Schenkungsvertrag die Ansprüche anderer Erben geklärt werden.

Verkauf:

Hierbei wird zwischen drei verschiedenen Verkaufsarten unterschieden. Der Asset-Deal beschreibt den Kauf eines kompletten Unternehmens oder eines für sich geschlossenen Unternehmensteil (wie zum Beispiel eine Filiale). Dabei werden neben den gesamten Wirtschaftsgütern auch Forderungen und Verbindlichkeiten auf den neuen Inhaber übertragen. Der neue Inhaber kann frei über das Unternehmen verfügen.

Der Share-Deal beschreibt den Kauf von Geschäftsanteilen. Man nennt ihn daher auch Anteilskauf. Durch den Kauf wird der Käufer zum Beispiel Gesellschafter einer GmbH.

Die dritte Möglichkeit des Verkaufs ist das Management-Buy-Out beziehungsweise das Management-Buy-In.
Wenn das Management das Unternehmen erwirbt, wird dies als Management-Buy-Out (MBO) bezeichnet. Wird das Unternehmen von externen Führungskräften eines anderen Unternehmens übernommen, spricht man von Management-Buy-In (MBI).